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Wenn der Gang zum Steueranwalt unvermeidbar ist

Bei steuerlichen Angelegenheiten und Problemen mit den Finanzbehörden geht es häufig nicht ohne einen erfahrenen Steueranwalt. Dieser kennt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten wie Einspruch usw. aus und gibt verbindliche Auskünfte zu diversen Themen. Ob es um Gemeindesteuern oder Verwaltungsverfahren geht, um eine Begleitung bei der Außenprüfung oder um die Prüfung und das Sortieren der entsprechenden Steuerunterlagen, mit einer professionellen Unterstützung, wie sie bei www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de angeboten wird, besteht kein Anlass zur Sorge. Die Anwälte mit Orientierung auf Steuerstrafrecht sind daher die richtigen Ansprechpartner, wenn sich die Steuerfahndung ankündigt. Ein Rechtsanwalt informiert über die geeignete Vorgehensweise bei verschiedenen Steuerdelikten. Damit eine Steuerhinterziehung nicht zu harte Strafen nach sich zieht, ist beispielsweise die Selbstanzeige sinnvoll.

Auch in anderen Fällen vertreten die Steueranwälte ihre Mandanten vor dem Finanzamt, vor Gerichten bzw. vor der Staatsanwaltschaft.
Schon bei der falschen oder unvollständigen Angabe der finanziellen Verhältnisse gegenüber den Steuerbehörden kann es sich um Steuerhinterziehung handeln, gleichgültig ob dies aus Unkenntnis oder absichtlich geschieht. Häufig wird die Steuerzahlung pflichtwidrig verkürzt bzw. unberechtigterweise ein finanzieller Vorteil erlangt. Die verspätete oder nicht vollständige Festsetzung gilt ebenfalls als Steuerverkürzung. Für dieses Vergehen wird der Steuerzahler früher oder später zur Rechnung gebeten. Ein Steueranwalt überprüft genau den Sachverhalt und erörtert in Absprache mit seinem Mandanten die weiteren Maßnahmen. Durch die ordnungsgemäße Selbstanzeige kann, abhängig von den Randbedingungen, ggf. die strafrechtliche Verfolgung vermieden werden.
Zu den typischen Fällen der Steuerhinterziehung gehören reduzierte Einnahmen und überhöhte Ausgaben sowie das Verschweigen der tatsächlichen Umsätze. Auch die Verkürzung der Einfuhrabgaben gegenüber den Zollbehörden gilt als Hinterziehung. Weitere Beispiele sind unzulässige Gewinnverlagerungen, die durch zu hohe Preise erzielt werden, und verkürzte Verbrauchssteuern, die aus unkorrekten Angaben zum entsprechenden Steuergegenstand entstehen. Ein Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Steuerrecht kann für eine möglichst diskrete Einigung mit den Finanzbehörden sorgen und liefert dementsprechend eine intensive Beratung, die auf die individuelle Situation zugeschnitten ist.

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