Beschuldigt in einem Ermittlungsverfahren – was tun?
Niemand ist davor gefeit, einer Straftat beschuldigt zu werden, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zu erhalten oder womöglich verhaftet zu werden, selbst wenn er unschuldig ist oder sich zumindest unschuldig fühlt. Wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, ist nicht selten der Meinung, dass er das ganz schnell selbst aufklären kann. Vor dem Gang zum Anwalt scheuen viele zurück. Doch leider kann man sich aufgrund mangelnder juristischer Kenntnisse bei der vermeintlichen „Aufklärung“ viel schneller in eine missliche Lage hineinreden, als man denkt. Manch einer fühlt sich unschuldig und hat sich doch strafbar gemacht und umgekehrt, man fühlt sich schuldig und ist im juristischen Sinne doch unschuldig. Ob man tatsächlich schuldig oder unschuldig ist, können nur Juristen beurteilen und auch die tun sich in Einzelfällen schon mal schwer damit. Die frühzeitige anwaltliche Beratung schützt daher vor vorschnellen Aussagen, die später schwer korrigiert werden können, wenn man merkt, dass sie anders ausgelegt wird, als man gemeint hat.
Doch gerade die polizeiliche Aussage stellt für den Normalbürger meist eine besondere Stresssituation dar. Und so drückt er sich schnell mal nicht klar aus, vergisst einen wichtigen Tatbestand oder tätigt eine Aussage, die juristisch besonders unvorteilhaft ist. Was viele nicht wissen: Sie müssen als Beschuldigter einer polizeilichen Vorladung gar nicht Folge leisten. Schon gar nicht müssen sie einen vorgeschlagenen Termin einhalten und natürlich müssen sie überhaupt nicht aussagen. Ein Beschuldigter hat das Recht zu schweigen. Ja theoretisch hat er sogar das Recht zu lügen. Das allerdings ist meist weniger ratsam. Kommt diese Lüge nämlich ans Tageslicht, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben, was die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten anbelangt. Daher ist einfaches Schweigen zunächst einmal die beste Lösung. Und dieses Schweigen stellt auch kein Schuldeingeständnis dar. Wichtig ist immer auch, sich vor einer Aussage umfassend über die Beschuldigung zu informieren. Dazu braucht man Akteneinsicht, die man ebenfalls besser über einen Anwalt beantragt, dann geht das schnell und reibungslos. Der kann einem auch gleich das Juristendeutsch der Akten richtig interpretieren. Ein solcher Anwalt, sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt für Strafrecht wie unter dieser Internetadresse kanzlei-hildebrandt.de zu finden ist, damit alle strafrechtlich relevanten Entlastungen auch ausgeschöpft werden, wie z.B. die Einstellung des Verfahrens, ohne weitere Auflagen sowie die bestmögliche Vertretung vor Gericht.
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